Als Freiberufler bezeichnet man Personen, die so genannten freien Berufen angehören. Vor allem im künstlerischen und schöpferischen Bereich sind freie Berufe zu finden. Angehörige freier Berufe unterliegen nicht der so genannten Gewerbeordnung. Eine Person arbeitet freiberuflich, wenn die Tätigkeit selbstständig in einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder ähnlichen Bereich ausgeübt wird. …weiterlesen
Dienstag, 11. Mai 2010, 10:59 Uhr
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Als Freiberufler bezeichnet man Personen, die so genannten freien Berufen angehören. Vor allem im künstlerischen und schöpferischen Bereich sind freie Berufe zu finden. Angehörige freier Berufe unterliegen nicht der so genannten Gewerbeordnung. Eine Person arbeitet freiberuflich, wenn die Tätigkeit selbstständig in einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder ähnlichen Bereich ausgeübt wird. …weiterlesen